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Sicher zu Gast in Vorarlberg

Aktuelle Situation

Sicher zu Gast in Vorarlberg

Aktuelle Informationen und Servicehotlines finden Sie hier.
Stand der Information: 1. Mai 2023

Im öffentlichen Leben gilt keine Maskenpflicht und es wird kein G-Nachweis benötigt.

Mit 1. Mai 2023 endete die FFP2-Maskenpflicht landes-/bundesweit in allen Bereichen, auch in Krankenhäusern oder Pflegeinstitutionen ist keine Maske mehr erforderlich.
Winter 2023/2024: Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeinstitutionen können eigenständig Maskenpflicht beim Besuch ihrer Einrichtung vorschreiben. Bitte informieren Sie sich vorab.
Die Ernennung von COVID-19-Beauftragten bzw. die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts bei größeren Veranstaltungen ist nicht  notwendig. Betreiber:innen können aber weiterhin Regelungen, wie eine Maskenpflicht, in ihrem Bereich vorsehen.

Einreise:
Aktuell gibt es keine coronabedingten Beschränkungen!
Für die Einreise nach Österreich gilt keine Test-, Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht. (Für die Rückreise beachten Sie bitte immer die Einreisestimmungen Ihres Herkunftslandes).

Corona-Testmöglichkeiten für Gäste:
In Apotheken können PCR-Tests  gekauft werden. Am 30. 6. 2023 endete die Meldepflicht für COVID-19-Ansteckungen. Daher ist keine Meldung von positiven Antigen- oder PCR-Tests im COVID-19-Portal des Landes Vorarlberg mehr notwendig und möglich.
Weitere Informationen des Landes Vorarlberg: www.vorarlberg.at/coronatest

Im Falle einer Corona-Infektion:
Mit 1.7.2023 lief das Covid-19-Maßnahmengesetz aus, damit ist eine Infektion nicht mehr meldepflichtig. Test bei niedergelassenen Ärzten bleiben weiter kostenlos. Kostenlose Testungen können seit diesem Zeitpunkt ausschließlich unter bestimmten Voraussetzungen bei Ärzten durchgeführt werden.
Erkrankten wird aber natürlich weiterhin geraten, Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden und bei besonderen Situationen einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

  • Alle Informationen zu den österreichweit gültigen gesetzlichen Regelungen im Tourismus gibt es auf www.sichere-gastfreundschaft.at (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft).

Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich („Grüner Pass“):

  • Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist 180 Tage gültig. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren. Deren Zweifachimpfung ist 210 Tage (7 Monate) gültig.
  • Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3/4 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist 365 Tage gültig.
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