C Familienwanderung auf der Fluchtalpe (c) Oliver Farys - Kleinwalsertal Tourismus eGen
Aktuelle Situation
Sicher zu Gast in Vorarlberg
Aktuelle Informationen und Servicehotlines finden Sie hier.
Stand der Information: 1. Mai 2023
Im öffentlichen Leben gilt keine Maskenpflicht und es wird kein G-Nachweis benötigt.
Mit 1. Mai 2023 endete die FFP2-Maskenpflicht landes-/bundesweit in allen Bereichen, auch in Krankenhäusern oder Pflegeinstitutionen ist keine Maske mehr erforderlich.
Ebenso ist die Ernennung von COVID-19-Beauftragten bzw. die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts bei größeren Veranstaltungen ist nicht mehr notwendig. Betreiber:innen können aber weiterhin Regelungen, wie eine Maskenpflicht, in ihrem Bereich vorsehen.
Einreise:
Aktuell gibt es keine coronabedingten Beschränkungen. Für die Einreise nach Österreich gilt keine Test-, Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht. (Für die Rückreise beachten Sie bitte immer die Einreisestimmungen Ihres Herkunftslandes). Auch die Verordnung der EU für Einreisende aus China trat mit 7. April 2023 außer Kraft.
Corona-Testmöglichkeiten für Gäste:
In Apotheken können PCR-Tests gekauft werden. Für die PCR-Gurgel-Selbsttests ist eine einmalige Registrierung auf www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt erforderlich. Hier finden Sie die Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf.
Registrierungsportal, u.a. für Antigentests: www.vorarlberg.at/coronatest
Im Falle einer Corona-Infektion:
Mit 1.7.2023 läuft das Covid-19-Maßnahmengesetz aus, damit ist eine Infektion nicht mehr meldepflichtig. Test bei niedergelassenen Ärzten bleiben weiter kostenlos. Mit der Pflciht zur Meldeplicht endet auch die Pflicht zur Verkehrsbeschränkung. Erkrankten wird aber natürlich weiterhin geraten, Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.
- Aktuelle Situation – Bundesministerium für Soziales und Gesundheit
- COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung – Fassung vom 1.8.2022
- Alle Informationen zu den österreichweit gültigen gesetzlichen Regelungen im Tourismus gibt es auf www.sichere-gastfreundschaft.at (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft).
Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich („Grüner Pass“):
- Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist 180 Tage gültig. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren. Deren Zweifachimpfung ist 210 Tage (7 Monate) gültig.
- Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3/4 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist 365 Tage gültig.