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Familienwanderung auf der Fluchtalpe (c) Oliver Farys - Kleinwalsertal Tourismus eGen

Sicher zu Gast in Vorarlberg

Aktuelle Situation

Sicher zu Gast in Vorarlberg

Aktuelle Informationen und Servicehotlines finden Sie hier.
Stand der Information: 1. Mai 2023

Im öffentlichen Leben gilt keine Maskenpflicht und es wird kein G-Nachweis benötigt.
Mit 1. Mai 2023 endete die FFP2-Maskenpflicht landes-/bundesweit in allen Bereichen, auch in Krankenhäusern oder Pflegeinstitutionen ist keine Maske mehr erforderlich.
Ebenso ist die Ernennung von COVID-19-Beauftragten bzw. die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts bei größeren Veranstaltungen ist nicht mehr notwendig. Betreiber:innen können aber weiterhin Regelungen, wie eine Maskenpflicht, in ihrem Bereich vorsehen.

Einreise:
Aktuell gibt es keine coronabedingten Beschränkungen. Für die Einreise nach Österreich gilt keine Test-, Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht. (Für die Rückreise beachten Sie bitte immer die Einreisestimmungen Ihres Herkunftslandes). Auch die Verordnung der EU für Einreisende aus China trat mit 7. April 2023 außer Kraft.

Corona-Testmöglichkeiten für Gäste:
In Apotheken können kostenlose PCR-Gurgeltests abgeholt werden. Für die PCR-Gurgel-Selbsttests ist eine einmalige Registrierung auf www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt erforderlich. Hier finden Sie die Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf.
Registrierungsportal, u.a. für Antigentests: www.vorarlberg.at/coronatest

Im Falle einer Corona-Infektion:
Seit 1. 8. 2022 unterliegen Corona-Infizierte “Verkehrsbeschränkungen”, im Wesentlichen sind dies: FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, in öffentlichen und auch in privaten Verkehrsmitteln mit Mitreisenden, Besuchsverbot für Gesundheitseinrichtungen. Es wird kein Bescheid ausgestellt und gibt keine verpflichtende Quarantäne mehr.  Die Verkehrsbeschränkungen gelten automatisch nach einem positiven Test für grundsätzlich 10 Tage, ein negativer PCR-Test hebt diese frühestens ab dem fünften Tag auf.

Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich („Grüner Pass“):

  • Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist 180 Tage gültig. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren. Deren Zweifachimpfung ist 210 Tage (7 Monate) gültig.
  • Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3/4 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist 365 Tage gültig.
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