C Familie im Sessellift, Brandnertal (c) Dietmar Walser - Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH
Aktuelle Situation
Sicher zu Gast in Vorarlberg
Aktuelle Informationen und Servicehotlines finden Sie hier.
Stand der Information: Jänner 2023
Im öffentlichen Leben gilt keine Maskenpflicht und es wird kein G-Nachweis benötigt.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime sowie Gesundheitseinrichtungen! Bitte beachten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygiene-Empfehlungen.
Einreise:
Derzeit gibt es keine coronabedingten Beschränkungen. Für die Einreise nach Österreich wird kein (3-)G-Nachweis mehr benötigt. Für die Rückreise beachten Sie bitte immer die Einreisestimmungen Ihres Herkunftslandes!
Aktuell:
Die EU hat den Mitgliedsländern eine Testpflicht für Einreisende aus China empfohlen. Österreich folgt dieser Empfehlung: Die Volksrepublik China (ausgenommen: Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023 als „Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“. Das bedeutet lt. aktueller Einreiseverordnung: Es gilt eine Nachweispflicht vor Einreise und stichprobenhafte Testpflicht nach Einreise. Reisende müssen also vor dem Abflug aus China nach Österreich einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich sind die Fluglinien. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.
Auch Deutschland hat eine Nachweispflicht für Reisende aus China eingeführt, bitte beachten Sie dies, wenn SIe über einen deutschen Flughafen nach Österreich einreisen möchten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Corona-Testmöglichkeiten für Gäste:
In Apotheken können kostenlose PCR-Gurgeltests abgeholt werden. Für die PCR-Gurgel-Selbsttests ist eine einmalige Registrierung auf www.vorarlberg.at/vorarlberggurgelt erforderlich. Hier finden Sie die Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf.
Registrierung für die Antigentests: www.vorarlberg.at/coronatest
Im Falle einer Corona-Infektion:
Seit 1. 8. 2022 unterliegen Corona-Infizierte ohne Symptome “Verkehrsbeschränkungen”, im Wesentlichen sind dies: FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, in öffentlichen und auch in privaten Verkehrsmitteln mit Mitreisenden, Besuchsverbot für Gesundheitseinrichtungen. Es wird kein Bescheid ausgestellt und gibt keine verpflichtende Quarantäne mehr. Die Verkehrsbeschränkungen gelten automatisch nach einem positiven Test für grundsätzlich 10 Tage, ein negativer PCR-Test hebt diese frühestens ab dem fünften Tag auf. Es wird kein Bescheid ausgestellt und gibt keine verpflichtende Quarantäne mehr.
- COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung – Fassung vom 1.8.2022
- Alle Informationen zu den österreichweit gültigen gesetzlichen Regelungen im Tourismus gibt es auf www.sichere-gastfreundschaft.at (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft).
Veranstaltungen:
Für Besucher gibt es keine Beschränkungen. Die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten, die Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen.
Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich („Grüner Pass“):
- Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist 180 Tage gültig. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren. Deren Zweifachimpfung ist 210 Tage (7 Monate) gültig.
- Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3/4 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist 365 Tage gültig.