Sicher zu Gast in Vorarlberg
Urlaub und Freizeit
Geltende Corona-Schutzmaßnahmen: Stand 13.5.2022
In öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel mit lebensnotwendigen Gütern (z.B. Lebensmittelhandel, Apotheken) besteht FFP2-Maskenpflicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren und Schwangere genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Es gelten weiterhin die Abstands- und Hygiene-Empfehlungen.
Beherbergung
- Das Tragen von FFP2-Masken in allen allgemein zugänglichen Innenräumen wird empfohlen. Hygiene- und Präventionsmaßnahmen der Betriebe.
Gastronomie
- Das Tragen von FFP2-Masken in allen allgemein zugänglichen Innenräumen wird empfohlen. Hygiene- und Präventionsmaßnahmen der Betriebe.
Skilifte/Seilbahnen
- Das Tragen von FFP2-Masken in allen allgemein zugänglichen Innenräumen wird empfohlen. Hygiene- und Präventionsmaßnahmen der Betriebe.
Freizeitbetriebe, Kultureinrichtung, Veranstaltungen
- Das Tragen von FFP2-Masken in allen allgemein zugänglichen Innenräumen wird empfohlen. Hygiene- und Präventionsmaßnahmen der Betriebe.
Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Tankstellen, Banken, Post, …
- FFP2-Maskenpflicht in allen Kundenbereichen
Öffentliche Verkehrsmittel, Innenräume der Stationen und Haltestellen, Taxis
- FFP2-Maskenpflicht
Maskenpflicht für Kinder und Schwangere: Kinder bis 6 Jahre brauchen keine Maske. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren und Schwangere genügt ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.
Geimpft – Genesen – Getestet (G-Regeln): Informationen zur Gültigkeit
Geimpft (1-G):
- Seit 1.2.2022 ist eine zweifache Impfung nur mehr 180 Tage gültig! Jene von unter 18-Jährigen gilt 210 Tage.
- Für bereits genesene Personen, die ein Mal geimpft wurden, ist die Impfung ebenfalls 180 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung gültig.
- Eine weitere, dritte Impfung (= 3. Dosis bzw. „Booster“/Auffrischungsimpfung) verlängert die Gültigkeit des Impfzertifikats auf 365 Tage ab der dritten Impfung.
Zugelassene Impfstoffe der Unternehmen: BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson/Janssen, Novavax und Moderna. Nur für die Einreise gültig: Sinopharm und Sinovac . Als Impfnachweise gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der internationale gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen, der Grüne Pass sowie ein Ausdruck/PDF der Daten aus dem e-Impfpass.
Geimpft oder Genesen (2-G):
- Ein Genesungszertifikat gilt sechs Monate – frühestens vom 11. Tag nach der ersten molekularbiologisch bestätigten Infektion (mittels PCR-Test) bis zu 180 Tage danach. Als Nachweis gilt etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.
Geimpft, Genesen oder Getestet (3-G):
- PCR-Tests sind 72 Stunden, Antigentests ab Probenahme 24 Stunden gültig.
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen in Österreich keine Testung und keinen 3-G-Nachweis.
Bitte beachten Sie: Ein 3-G-Zertifikat ist nur mit einem Lichtbildausweis gültig!