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Hotel Rhomberg

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  • „von der Ansäßigmachung ausgeschlossen“

    Die Einwanderung aus Deutschland war und ist zahlenmäßig immer sehr stark, wird aber in der Öffentlichkeit weit weniger wahrgenommen.

    In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war dies anders, weil viele der eingewanderten Deutschen evangelischen Glaubens waren. 1861 hielten sich rund vierhundert Protestanten in Vorarlberg auf. Der Dornbirner Arzt und Landtagsabgeordnete Dr. Josef Anton Ölz begann eine groß angelegte Initiative nach Tiroler Vorbild, um die Ansiedlung von Menschen mit evangelischem Glauben in Vorarlberg zu verhindern.

    Zitat 1:

    Die Petition von Dr. Josef Anton Ölz, 1861

    Hoher Landtag! Wir wollen, dass unsere Abgeordneten, denen wir die Wahrung der heiligsten Angelegenheit des Landes zuversichtlich anvertraut haben, in ernster Würdigung der großen Gefahr, welche uns im Besitze unserer alten von den Vätern ererbten Rechte bedroht, sich bei Seiner Apostolischen Majestät eiligst und kräftigst dahin verwenden, dass dem Lande Vorarlberg die Glaubenseinheit erhalten werde, und die Protestanten von der Ansäßigmachung ausgeschlossen bleiben.

    Dr. Ölz hatte mit dieser Petition keinen Erfolg. Er wurde sogar in erster Instanz wegen Verhetzung verurteilt, später allerdings in höchster Instanz freigesprochen.

    In Dornbirn fand 1903 der erste evangelische Gottesdienst in diesem Haus statt. 1930/31 wurde nach Plänen von Architekt Otto Bartning die Heilandskirche in der Rosenstraße errichtet.
    Dazwischen kam es jedoch zu einem heftigen Konflikt, der ein Stimmungsbild jener Zeit liefert. Am 21. April 1912 wurde auf dem Friedhof in Markt ein evangelisches Kind beerdigt. Im darauffolgenden Februar war unter dem Titel „ Religiöse Unduldsamkeit “ folgendes in der Zeitung zu lesen:

    Zitat 2:

    Vorarlberger Volksfreund, 8. Februar 1913:

    Am 21. April vorigen Jahres wurde auf dem Dorfer Friedhof ein evangelisches Kind beerdigt. Die geistlichen Funktionen nahm Pfarrer Krcal auf Bregenz vor. Als er die nach protestantischer Sitte übliche Grabrede halten wollte, trat ein Mann dazwischen, es soll der Totengräber sein, und teilte ihm mit,   ‚der Stadtpfarrer Ender lasse sagen, daß eine Leichenrede nicht gehalten werden dürfe‘. Der Herr Pastor ließ sich durch den am offenen Grabe in so feinfühliger Form übermittelten Befehl in seiner Amtstätigkeit natürlich nicht stören und hielt die vorgeschriebene und im Gesetz ausdrücklich erlaubte kurze Ansprache.

    Seitdem sind Monate ins Land gegangen, ohne daß Pfarrer Krcal seinen katholischen Amtsbruder wegen Religionsstörung geklagt hätte, wozu er das Recht gehabt hätte.

    Doch den H.H. Dekan und Stadtpfarrer wurmte es fort und fort und so drehte er den Stiel um und lief selber nach 9 Monaten zur Behörde, um sich über den evang. Pfarrer zu beschweren!! Es läge nahe, zu diesem mehr als merkwürdigen Vorgehen Enders die nötigen Bemerkungen zu machen. Wir verzichten und überlassen es unsern Lesern, sich selbst ein Urteil zu bilden. Der Fanatismus de H.H. Dekans schlägt nachgerade schon ins Krankhaft-Lächerliche um.

    Es kam zu einem langwierigen Prozess. Schlussendlich entschied 1915 der Verwaltungsgerichtshof zugunsten des evangelischen Pfarrers, denn zum „Recht auf ein anständiges Begräbnis gehöre auch das Halten von Leichenreden“.

    stadtarchiv.dornbirn.at/menschenspuren
    www.vielfaltenarchiv.at/menschenspuren

    Präsentiert von: Amt der Vorarlberger Landesregierung - Kultur
    Autor: Stadtarchiv Dornbirn

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